04. November 2022 / Industriezölle

Abschaffung der Industriezölle erst mit Inkrafttreten des neuen Zollgesetzes

Garanto hat sich vehement gegen die Abschaffung der Industriezölle gewehrt – dies bedeutet jährliche Mindereinnahmen von 600 Millionen CHF. Die Inkraftsetzung ist für den 1.1.2024 geplant. Der Bundesrat stellt nun ein späteres Inkrafttreten der Umsetzung zu Diskussion (siehe Zusatzbericht des Bundesrates von 19. Oktober 2022). Garanto unterstützt eine Verschiebung.


Auswirkungen auf Bundesfinanzen

Garanto hat vor den Auswirkungen auf die Bundesfinanzen immer gewarnt. Von den veranschlagten 500 Millionen CHF in der Beratung des Gesetzes ist nun der Betrag um weitere 100 Millionen in der Finanzplanung angestiegen. Garanto findet die Abschaffung verantwortungslos und unnötig.


Koppelung mit BAZG-VG

Garanto befürwortet eine spätere Inkraftsetzung der Abschaffung der Industriezölle, auch aus Gründen der Kongruenz mit der Transformation im Bundesamt für Zoll- und Grenzsicherheit. Die Abschaffung wurde mit der Unterstützung der Ziele von Dazit, weitergehenden Prozessvereinfachungen und Entlastungen der Wirtschaft gerechtfertigt.


Garanto meinte damals:

Gestützt auf den unveränderten Artikel 1 des Zolltarifgesetzes müssen alle ein- und ausgeführten Waren grundsätzlich weiterhin korrekt eingereiht werden. Dies gilt auch für zollfreie Waren.

Die korrekte Einreihung der Waren ist zusätzlich für die exportorientierte Schweizer Wirtschaft für die Aussenhandelsstatistik, die korrekte Anwendung der Ursprungsregeln, die Erhebung anderer Abgaben (MWST, Tabak, Spirituosen, CO2, Mineralölsteuer, etc.) und nicht zuletzt in der EZV selbst für die erfolgreiche datenbasierte Risikoanalyse unerlässlich

Zentralpräsidentin Sarah Wyss meint dazu:  «Nun da wir sehen, wie schwerfällig das neue Gesetz BAZG-VG daherkommt plädieren wir dafür, die Abschaffung Industriezölle mit dem Inkraftreten des BAZG-VG zu koppeln. Somit kann der Finanzplan entlastet werden.»


Medienmitteilung Garanto vom 4.11.2022

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