Zum Hauptinhalt springen

Ohne zusätzliche Ressourcen kann man die Kontrollen nicht intensivieren

Mit­te März 2026 ver­ab­schie­de­te der Bun­des­rat ei­nen Be­richt, den er im Auf­trag der Si­cher­heits­po­li­ti­schen Kom­mis­si­on des Stän­de­rats (SiK-S) ver­fasst hat. Die Kom­mis­si­on hat­te am 31. Ok­to­ber 2025 in­ten­si­vier­te Grenz­kon­trol­len mit gros­sem Mehr ver­langt. Die Deut­lich­keit der For­de­run­gen ver­an­lass­te den Bun­des­rat da­zu, die­sen oh­ne Ver­zö­ge­rung Fol­ge zu lei­sten.

In sei­nem Be­richt er­wähnt der Bun­des­rat, dass das BAZG ge­denkt, die Kon­trol­len in­ten­si­vie­ren zu kön­nen, oh­ne zu­sätz­li­che Mit­tel zu be­an­spru­chen. Zwar wer­de das BAZG ein Kon­zept er­ar­bei­ten, wo es zu­sätz­li­che Fi­nan­zen und In­stru­men­te braucht. Al­ler­dings baut die­se In­ten­si­vie­rung der Kon­trol­len un­ter an­de­rem auf ei­nen frü­he­ren Ab­zug von wei­ter­ge­bil­de­ten Zoll­spe­zia­li­sten vom Wa­ren­zoll zur Grenz­kon­trol­le.

Die un­ge­nü­gen­den Per­so­nal­res­sour­cen sind ein Si­cher­heits­ri­si­ko

Ga­ran­to stellt sich seit lan­gem auf den Stand­punkt, dass die Res­sour­cen für die Grenz­kon­trol­len un­zu­rei­chend sind. Im Zug der Spar­mass­nah­men in der Ver­wal­tung, der Di­gi­ta­li­sie­rung beim BAZG und den zwi­schen­zeit­li­chen Mehr­be­la­stun­gen (z.B. we­gen der Al­le­gra-Aus­bil­dung) wird der Per­so­nal­man­gel beim Zoll und an der Gren­ze ste­tig schlim­mer. Die­se Idee, vom Zoll­per­so­nal mehr zu ver­lan­gen, aber nicht mehr Mit­tel zur Ver­fü­gung zu stel­len, ist ein wei­te­rer Schritt in ei­ne ge­fähr­li­che Ent­wick­lung.

Die­se Ent­wick­lung ge­fähr­det nicht nur das über­la­ste­te Per­so­nal, son­dern auch die Si­cher­heit der Schweiz. Es ist rich­tig, an­ge­sichts der zu­letzt ge­stie­ge­nen grenz­über­schrei­ten­den Kri­mi­na­li­tät die Kon­trol­len zu in­ten­si­vie­ren, aber es braucht hier­für mehr Mit­tel, mehr Per­so­nal, mehr Ka­pa­zi­tä­ten. Wür­den die Res­sour­cen heu­te aus­rei­chen, wür­de kei­ne Kom­mis­si­on der­art deut­lich in­ten­si­ve­re Grenz­kon­trol­len for­dern. Die­se For­de­rung ist of­fen­sicht­lich auf ei­nen Man­gel an Res­sour­cen zu­rück­zu­füh­ren, nicht auf Miss­wirt­schaft.

Die Lö­sung ist, mehr mo­ti­vier­te Leu­te für mehr Kon­trol­le ein­zu­set­zen

Was die Per­so­nen­kon­trol­len an­geht, hier ein Bei­spiel aus der Re­gi­on Genf: Heu­te muss das BAZG nachts manch­mal meh­re­re Po­sten gleich­zei­tig un­be­wacht hal­ten. Mitt­ler­wei­le be­trägt der Per­so­nal­man­gel an man­chen Lo­k­al­ebe­nen um die 30 Pro­zent – das ist we­der im Sinn des Per­so­nals, das über­la­stet ist, noch im Sin­ne des Ge­setz­ge­bers oder der Schwei­zer Be­völ­ke­rung.

Gleich­zei­tig ist zu be­den­ken, dass die lang­jäh­ri­gen Grenz­wäch­ter heu­te in der Zahl nicht aus­rei­chen, um die Per­so­nen­kon­trol­len durch­zu­füh­ren. Es ist auch für sie nicht ein­fach, die in­ten­si­ve­ren Grenz­kon­trol­len zu­sam­men mit Zoll­fach­leu­ten durch­zu­füh­ren, die von den letzt­jäh­ri­gen Ent­wick­lun­gen der Re­or­ga­ni­sa­ti­on de­mo­ti­viert sind, in Sa­chen Per­so­nen­kon­trol­le die Er­fah­rung fehlt und viel­leicht wi­der Wil­len von ih­rer an­ge­stamm­ten Ar­beit ab­ge­zo­gen wer­den. Was der Grenz­schutz braucht, sind mehr fä­hi­ge, er­fah­re­ne und mo­ti­vier­te Leu­te. Die Spar­mass­nah­men und die Re­or­ga­ni­sa­ti­on be­la­sten auch sie, ob­wohl sie im neu­en Pro­fil des «Fach­spe­zia­li­sten Zoll und Grenz­si­cher­heit» bes­ser­ge­stellt wer­den als der heu­ti­ge Grenz­wäch­ter.

Spa­ren kann ei­nen Aus­fall von Mil­li­ar­den Fran­ken bei den Zoll­ein­nah­men be­wir­ken

Die Knapp­heit an Res­sour­cen – und in die­sem Fall ins­be­son­de­re das Ver­schie­ben von Res­sour­cen vom Wa­ren­zoll zu den Per­so­nen­kon­trol­len – kann gra­vie­ren­de Schä­den in der Hö­he von Hun­der­ten Mil­lio­nen, viel­leicht Mil­li­ar­den Fran­ken jähr­lich beim Zoll be­wir­ken. Der Wa­ren­zoll nimmt jähr­lich weit über 20 Mil­li­ar­den Fran­ken ein. Wenn hier die be­reits heu­te un­ge­nü­gen­den Per­so­nal­res­sour­cen wei­ter ab­neh­men, dann wird das viel mehr Geld ko­sten, als man an Per­so­nal­ko­sten ein­spa­ren kann.

Ge­nau die­se War­nung ha­ben Zen­tral­prä­si­dent Jean-Luc Ad­dor und Zen­tral­se­kre­tä­rin De­bo­ra Ca­mina­da an der An­hö­rung der So­zi­al­part­ner bei den De­le­ga­tio­nen der Ge­schäfts­prü­fungs­kom­mis­sio­nen der bei­den Rä­te am 15. April 2026 de­po­niert. An vie­len Grenz­or­ten und Flug­hä­fen be­trägt der Per­so­nal­man­gel bis zu 30 Pro­zent ge­gen­über dem Soll für ei­ne ge­set­zes­mäs­si­ge Um­set­zung des Auf­trags. Wenn man noch in­ten­si­ve­re Kon­trol­len ver­langt, da­für Leu­te vom Wa­ren­zoll ab­zieht, dann ge­hen der Wa­ren­kon­trol­le Ein­nah­men ver­lo­ren.

Oh­ne ver­tief­tes Zoll­fach­wis­sen ist das ein un­kal­ku­lier­ba­res Ri­si­ko

Die Di­gi­ta­li­sie­rung ist zwar ein In­stru­ment, das in Zu­kunft in der Ef­fi­zi­enz beim Wa­ren­zoll mit­spie­len kann, aber sie ist kei­ne all­um­fäng­li­che Lö­sung, um Per­so­nal ein­zu­spa­ren. Das be­rühm­te "Bü-bü-bünd­ner­fleisch" von Bun­des­rat Hans-Ru­dolf Merz macht ein gu­tes Bei­spiel über die fast ab­sur­de Kom­ple­xi­tät des Zoll­fach­wis­sens.

Ge­wis­se Din­ge kann man nicht di­gi­ta­li­sie­ren. Das BAZG will in Zu­kunft weit­ge­hend auf die Zoll­fach­spe­zia­li­sten ver­zich­ten, die de fac­to am 31.12.2027 aus­ster­ben. Zoll­ta­rif ist Ge­setz – ein Ge­setz kann nicht auf gut Glück um­ge­setzt wer­den, sonst ver­liert es sei­nen Sinn. Das ist das, was die Zoll­spe­zia­li­sten aus­macht: Sie set­zen ei­nen öf­fent­lich-recht­li­chen Auf­trag um. Die­ser Auf­trag ist nicht ver­han­del­bar, und ver­ei­dig­te Zoll­fach­leu­te sind nicht da­für da, das Ge­setz zu igno­rie­ren oder auch nur auf die leich­te Schul­ter zu neh­men.

Ga­ran­to be­klagt seit län­ge­rem, dass die Di­rek­ti­on die Wich­tig­keit des Zoll­fach­wis­sens un­ter­schätzt, wes­halb die­ses Know-how droht, ver­lo­ren zu ge­hen. Eben­so hat Ga­ran­to – kon­kret: die Zoll­spe­zia­li­sten – in der Ver­gan­gen­heit wie­der­holt ge­warnt, dass sich dies sehr ne­ga­tiv aus­wir­ken kann auf die Zoll­ein­nah­men. Es gibt Stand heu­te kei­nen Be­weis, dass das Mam­mut­pro­jekt Da­ziT ab 2028 so gut funk­tio­nie­ren wird, dass man auf die Zoll­spe­zia­li­sten und ihr Fach­wis­sen ver­zich­ten kann. Die­ses Ri­si­ko kann der Schweiz sehr teu­er zu ste­hen kom­men. Das wür­de sich in wei­te­ren Spar­run­den auf Ko­sten al­ler an­de­ren Tä­tig­kei­ten des Bun­des aus­wir­ken: We­ni­ger Gel­der für die Bil­dung, Ge­sund­heit, Si­cher­heit, Ver­kehr, Um­welt­schutz, En­er­gie, Ver­tei­di­gung und so wei­ter.

Ir­gend­wann kann das Per­so­nal die Last nicht mehr tra­gen

Die er­fah­re­nen An­ge­stell­ten des Zolls zeich­nen sich da­durch aus, dass sie sich der Wich­tig­keit des gu­ten Ge­lin­gens ih­rer Ar­beit sehr be­wusst sind. Sie sind sehr ge­wis­sen­haft. Ge­nau des­we­gen füh­len sie sich in der Ver­ant­wor­tung, trotz knap­per Res­sour­cen, Spar­run­den und ver­schlech­tern­den Ar­beits­be­din­gun­gen ih­re Ar­beit so gut wie nur mög­lich zu ma­chen. Ab ei­nem ge­wis­sen Punkt kann aber das Zoll­per­so­nal Fehl­ent­wick­lun­gen in der Po­li­tik nicht mehr mit her­aus­ra­gen­dem Ein­satz kom­pen­sie­ren. Ir­gend­wann ist es ein­fach zu viel, und das Per­so­nal kann den Scha­den beim be­sten Wil­len nicht mehr ab­wen­den.

Zollgesetz im Ständerat

Am 25. März wurde das BAZG-VG in der ständerätlichen Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-S) beraten. Garanto hat den Mitgliedern einen Brief geschrieben und insbesondere auf die Gefahren in Art. 13 der nationalrätlichen Fassung (aus der Frühlingssession vom März dieses Jahres) hingewiesen, bei denen es um die Anmeldung von nur zollpflichtigen Waren geht. Wir wiesen darauf hin, dass ohne eine Warenanmeldung eine datenbasierte und risikobasierte Kontrollstrategie nicht möglich sei. Die Folgen wären eine Mehrbelastung für die Bürger und die Unternehmen. Die knappen Ressourcen des BAZG müssten in zusätzliche Warenkontrollen gesteckt werden, die anderweitig besser für den Schutz der Grenzen und die effiziente Abfertigung eingesetzt wären. Insbesondere ist ohne Warenanmeldung eine verlässliche Aussenhandelsstatistik in Frage gestellt. Wir empfahlen weiter, nicht nur das Alkoholgesetz, sondern alle Abgabenerlasse (wie die Tabak- und Mineralölsteuer-, CO2 und allenfalls sogar das MwSt-Gesetz) von der Totalrevision des Zollgesetzes auszuschliessen. Wir plädierten zudem für die Wiedereinführung einer provisorischen Veranlagung.

Im Vorfeld konnte Garanto mit einzelnen Mitgliedern persönlich sprechen. Insbesondere kam uns dabei auch ein ehemaliger Zöllner aus der Nordschweiz zu Hilfe, der beste Kontakte in die SVP hinein hat.

Das Resultat der ersten Diskussion ist in der am 26. März veröffentlichten Medienmitteilung nachzulesen. Die WAK-S hat in der Zwischenzeit die Vertretung der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) sowie der Konferenz der Kantonalen Polizeikommandantinnen und -kommandanten der Schweiz (KKPKS) angehört, um sich ein Bild zu machen, wie die Kantone zu den Beschlüssen des Nationalrates stehen. Danach ist die Kommission einstimmig auf das Gesetz eingetreten.

An der nächsten Sitzung, die am 25. Mai stattfindet, soll noch eine Anhörung zu Fragen der Warenanmeldung und des erhöhten Risikos des Imports von Fälschungen erfolgen. Danach wollen die WAK-Mitglieder in die Detailberatung einsteigen. Es ist anzunehmen, dass das Geschäft nach den Sommerferien in den Ständerat kommt.

Brief an WAK-S zur Totalrevision des Zollgesetzes

Totalrevision des Zollgesetzes BAZG-VG (Geschäft 22.058)

Sehr geehrte Damen Ständerätinnen,
sehr geehrte Herren Ständeräte

Garanto ist die Gewerkschaft der Angestellten des Bundesamts für Zoll- und Grenzsi-cherheit (BAZG). Unsere Mitglieder im BAZG sind besorgt über den Stand der Totalre-vision des Zollgesetzes, dessen Beratung sie demnächst aufnehmen werden.
Mit der aktuellen Fassung des Gesetzes wird der Zoll und der Grenzschutz in der Schweiz geschwächt. Zudem droht die Zollpraxis komplizierter und konfliktreicher zu werden. Das Gegenteil würde erreicht, was man ursprünglich mit dem Digitalisierungs-programm DaziT beabsichtigte.

Gefährlich ist insbesondere die Abschaffung der Anmeldepflicht von zollfreien Waren, wie sie der Nationalrat in Artikel 13 im Gegensatz zum Bundesrat will. Ohne eine Warenanmeldung ist eine datenbasierte und risikobasierte Kontrollstrategie nicht möglich. Mehrbelastung der Bürger und der Unternehmen wären die Folge. Knappe Ressourcen des BAZG müssten in zusätzliche Warenkontrollen gesteckt werden, die anderweitig besser für den Schutz der Grenzen und die effiziente Abfertigung des Zolls eingesetzt wären. Ohne Warenanmeldung ist auch die verlässliche Aussenhandelsstatistik in Frage gestellt.

Die effiziente Arbeit des Zoll und Grenzschutzes im Dienst der Bürger und Unternehmen wird zusätzlich durch folgende geplante Änderungen erschwert:

  • die Zuschlagspreise bei der Versteigung von Zollkontingenten als Einfuhrabgaben zu deuten, führt zu unnötigen handelsrechtlichen Konflikten.
  • Abschaffung der provisorischen Veranlagung (vgl. Antrag 2)
  • Rahmencharakter des BAZG-VG (vgl. Antrag 3)

Bemerkungen zu einzelnen Artikeln

Drei Einwände zum BAZG-VG Version WAK

Die WAK hat die Totalrevision des Zollgesetzes Ende November fertig beraten. Garanto weiss aus den Medienmitteilungen, was hauptsächlich beschlossen wurde und hat diese Entscheide unter die Lupe genommen.

Gemäss Medienmitteilung der WAK-N vom 30. August 2023 wurde eine Bestimmung aufgenommen, die besagt, dass nur noch Waren angemeldet werden müssen, die den Zollabgaben unterliegen und bei denen keine nichtzollrechtlichen Erlasse zur Anwendung kommen. Damit verbunden wäre eine Systemänderung bei der Mehrwertsteuer (Bezugssteuer). Im übertragenen Sinn bedeutet dies, dass sich bei einer Billetkontrolle im Zug beim Bahnpersonal nur noch diejenigen freiwillig melden müssen, die kein Ticket haben, alle anderen bleiben unbehelligt. Was bereits in diesem Beispiel grotesk wirkt, würde nun im grenzüberschreitenden Warenverkehr Tatsache.

Garanto meint, der Verzicht auf die Zollanmeldung provoziert ein Datenloch. Dieses gefährdet zum einen die Digitalisierung und zum anderen ermöglicht es den schwarzen Schafen dies auszunutzen und ohne Bestrafung davon zu kommen. Das Datenloch ist zugunsten der Digitalisierung und für die rechtschaffenen Wirtschaftsbeteiligten zu verhindern. Das kann nur erreicht werden, wenn weiterhin alle Waren angemeldet werden müssen. Zu Ende gedacht wären mit diesem «Geistesblitz» nach Auffassung von garanto auch keine Vereinfachungen verbunden. Das Gegenteil würde erreicht (internationale Verfahren, zusätzliche Triage, nachträgliche Erfassung der handelsstatistischen Daten usw.).

Rahmenaspekt schafft unnötige Standardisierung über die Zollveranlagung hinaus

Die Verfahren zur Besteuerung nach MinöStG, TabakG, AlkG sind nach geltendem Recht vom eigentlichen Zollgesetz weitgehendst unabhängig und branchenspezifisch gelöst. Mit dem BAZG-VG soll dies ändern. Die betroffen sind die Alkohol-, Mineralöl- und Tabakbranche. Der Rahmenaspekt im BAZG-VG zwingt nun diese Branchen, sich künftig immer auf einen gemeinsamen Nenner zu einigen. Die WAK-N hat aus diesen Gründen beschlossen, das Alkoholgesetz aus der Totalrevision des Zollgesetzes zu streichen.

Garanto meint, nicht nur das Alkohol-, sondern auch die Mineralölsteuer- und Tabakgesetzgebung ist von der Totalrevision des ZG durch das BAZG-VG auszuschliessen. Die breite Standardisierung durch das BAZG-VG ist für die Wirtschaft möglichst zu vermeiden.

Die agile und dynamische grenzüberschreitenden Logistik wird durch den Zwang zum Referenzieren und Aktivieren massiv bedroht

Jede Sendung/Ware muss vor der Aktivierung durch den Deklaranten oder den Transportverantwortlichen mit dem Transportmittel referenziert werden, mit dem die Sendung die Grenze überschreiten wird. Die geplanten Bestimmungen im BAZG-VG bestimmen grob gesagt, dass dem Deklaranten durch Art. 17, 18, 19 in Verbindung mit Art. 20 BAZG-VG das Recht entzogen wird, selbst zu bestimmen wann seine Warenanmeldung für ihn rechtsverbindlich wird. Diese soll künftig automatisiert, wenn das referenzierte Transportmittel die Grenze passiert, entstehen.

Garanto meint, für die heutige Logistik ist Zeit Geld und jeder cm Ladefläche zählt. Dazu benötigt sie operativ Agilität. Die Camions müssen flexibel beladen, umgeladen oder entladen werden können. Diese Flexibilität und Agilität in der Logistik wird durch die Pflicht zur Referenzierung der Ware mit dem Transportmittel stark eingeschränkt oder sogar verunmöglicht.

Garanto wird die Druckfahne der WAK-Entscheide, welche Anfang Januar publiziert wird, genau studieren und die Auswirkungen auf das Personal, die Arbeitsplätze und die Transformation thematisieren. Das Geschäft ist voraussichtlich in der Frühlingssession im März 2024 im Nationalrat behandelt.

Die Stunde der Lobbyisten schlägt nun

Kommentar zu den Beschlüssen der WAK-N zum Zollgesetz

Ernest Hemingway bezog sich in seinem Roman auf die Verantwortung, die jeder einzelne in der Gemeinschaft trägt. Und Gleiches erwarten wir auch von unseren gewählten Vertretern im Parlament.

Obwohl die vorbereitenden Kommissionen unmissverständlich zum Ausdruck brachten, dass der vorliegende Entwurf zum neuen Zollgesetz nicht behandelbar sei, und nachdem das Parlament wider besseren Wissens auf das neue Zollgesetz und dessen Ausarbeitung eintrat, schlägt nun die Stunde der Lobbyisten.

So komplex und fragil das Zollrecht im Gesamtkontext ist, so einfach und simpel muten nun die ersten Vorschläge der WAK-N dazu an. So gibt es zum Beispiel im Zollrecht den einfachen Grundsatz, dass sämtliche Waren, die physisch über die Grenze gebracht werden, wenn auch in verschiedenen Formen, angemeldet werden müssen (nicht können).

Und so heisst also einer der Vorschläge der WAK-N: «Ausserdem soll bei nicht-zollpflichtigen Waren auf die Warenanmeldung verzichtet werden können».

Ist es die Idee der WAK-N, dass wenn kein Zoll (fiskalisch) anfällt, auf die Deklaration verzichtet werden kann? Warum nicht, fragt sich der Laie.

Konkret würde dies jedoch bedeuten, dass die Risikoanalyse sowie risikogerechte Kontrollen unmöglich würden, die Strafverfolgung ebenso und eine verlässliche Statistik für Staat, Kantone, Forschung, Wirtschaft und viele mehr zukünftig unweigerlich aufgrund von Schätzungen und Annahmen erfolgen müssten.

Die Sicherheit der Schweizer Bevölkerung wäre gefährdet, denn nicht alles, was in die Schweiz geliefert wird, entspricht den Vorschriften und Vorgaben der Schweizer Gesetzgebung. Schon heute erfolgen Kontrollen risikogerecht, aufgrund der Angaben in der Anmeldung.

So ist zum Beispiel Vieles in der sogenannten Paketflut nicht zollpflichtig und würde damit ohne Hindernisse in die Haushalte und auf dem Markt gelangen. Fälschungen, gefährliche Gegenstände, verbotene Substanzen, minderwertige und gesundheitsgefährdende Produkte aus aller Welt, Waffen und Imitationswaffen, zweifelhafte Medikamente könnten damit noch ungehinderter in die Schweiz gelangen, da für verlässliche und zielgerichtete Kontrollen die Daten der Anmeldung sowie deren Angaben und Erkenntnisse daraus zukünftig fehlen. Das Erkennen von Trends, Analysen und Prognosen zur Entwicklung der Wirtschaft, des Verkehrs, der Preise, der Herkunft und vieles, vieles mehr wären dann zukünftig nicht mehr möglich oder nur sehr aufwändig und ineffizient zu erstellen.

Sollte dies wirklich die Absicht hinter diesem Vorschlag sein, so würde sich ein gleichzeitiges Beitrittsgesuch zur EU mit anbieten.

Weitere Beiträge …