Zentralstatuten von Garanto

Die Gewerkschaft Ga­ran­to ist ein Ver­ein nach Art. 60 ZGB.  In un­se­ren Sta­tu­ten sind der Zweck, die Mit­tel und die Or­ga­ni­sa­ti­on auf­ge­führt. Zu­sätz­lich ha­ben wir Re­gle­men­te und Richt­li­ni­en ver­ab­schie­det.

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