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13.10.2025

Allegra: Jean-Luc Addor interveniert beim BAZG

In den letzten Wochen hat Garanto viele Meldungen und Reaktionen aus den verschiedenen Regionen erhalten. Es betrifft insbesondere die Zollspezialisten, die Allegra nicht machen können: Es herrscht grosse Unsicherheit über ihre Zukunftsperspektiven, die sich daraus ergibt, dass die zukünftigen Profile, Funktionen und Weiterbildungen noch entwickelt werden müssen. Auch die Revisoren riskieren, ihre Lohnklasse zu verlieren.

Nach dem Info-Call vom 12. September, wo das BAZG den Personalverbänden gewisse Zusicherungen über die Perspektiven der Zollexperten machte, verzichtete das BAZG auf eine detaillierte Kommunikation. Damit herrschen jetzt unterschiedliche Interpretationen, wie es für Zollspezialisten und Revisoren weitergeht. Diese Verunsicherung nagt sehr an der Substanz.

Darum intervenierte Garanto erneut beim BAZG: Zentralpräsident Jean-Luc Addor schickte einen Brief. Garanto wird zeitnah über die Entwicklung der Situation informieren.

Die Forderungen von Garanto

Für Zollspezialisten/-experten, die Allegra nicht absolvieren können:
  • Die betroffenen Mitarbeiter müssen während des gesamten Umstrukturierungsprozesses klar, transparent und regelmässig informiert werden, damit sie ihre berufliche Zukunft zuversichtlich angehen können.
  • dass sie ihren Status auch ohne Allegra-Ausbildung behalten können, mit der Garantie einer beruflichen Zukunft, die ihren aktuellen Kompetenzen entspricht;
  • dass ihnen konkrete Möglichkeiten zur Umschulung oder zur geeigneten Weiterbildung angeboten werden;
  • dass der Übergang über einen ausreichenden Zeitraum geplant wird, um eine schrittweise Anpassung ohne Status- oder Einkommensverlust zu ermöglichen.
Für amtierende Revisoren, die entweder über ein eidgenössisches Grenzschutzbrevet oder eine vollständige Revisorenausbildung (zwei Kurse und Prüfung) verfügen
  • ihre 15. Lohnklasse beibehalten können, trotz der neuen Einstufung der Funktion «Fachassistent/-in» in die 14. Lohnklasse durch das EPA;
  • dass die Reorganisation zu keinem Einkommensverlust führt und dass der Übergang die Erfahrung und das berufliche Engagement dieser Mitarbeitenden berücksichtigt.
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