Lohnklasse 17 und längere Übergangsfristen: Das BAZG geht auf die Forderungen der Gewerkschaften weitestgehend ein
Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit BAZG befindet sich in einer Transformation, welche nicht geräuschlos vonstatten geht. Heute konnten sich die Sozialpartner auf einen ersten wichtigen Meilenstein einigen: Für die Grenzwächter gilt Lohnklasse 17 ab 1. Januar 2024, für die Zollfachleute gelten mindestens zwei Jahre längere Übergangsfristen als vom BAZG (ehemals EZV) ursprünglich vorgeschlagen. Garanto begrüsst das Einlenken des BAZG und kann hinter dieser Einigung stehen, auch wenn sie nicht das Optimum bedeutet. Wir bedauern sehr, dass es bei den Zollfachleuten ab 2030 zu einer Lohnrückstufung kommt.
Lieber spät als nie: Das BAZG hat diese Woche an der 4. Verhandlungsrunde zusammen mit den Gewerkschaften Garanto, PVB und transfair Einsicht gezeigt und die Forderungen der Sozialpartner weitestgehend übernommen. Auf den 1.1.2024 werden sämtliche Grenzwächter:innen und die ersten Fachspezialisten Zoll- und Grenzsicherheit in die Lohnklasse 17 überführt. Die Zollfachleute bekommen eine zwei Jahre längere Übergangsfrist; ihre Lohnklasse wird ab 1.1.2028 ans neue Berufsbild «Fachspezialist Zoll und Grenzsicherheit» angepasst.
Sarah Wyss, seit Dezember 2021 Zentralpräsidentin von Garanto, urteilt: «Die geplante Transformation von der EZV zum BAZG ist nicht nur technisch, sondern auch prozessual und damit für die Mitarbeitende eine riesen Herausforderung. Ich bin froh, haben wir den ersten Meilenstein geschafft. Denn die Anzeichen zum Gelingen des Monsterprojektes waren zu Beginn definitiv nicht nur positiv.»
Externe Studie war nötig
Heidi Rebsamen, Geschäftsführerin von Garanto ist erfreut, «dass eine Studie eines renommierten Forschungsunternehmens im Bereich Löhne/Saläre geholfen hat, das neue Berufsbild in Lohnklasse 17 einzuordnen. Die treffenden Argumente überzeugten das Eidgenössische Personalamt EPA. Damit werden die Grenzwächter:innen um 2 Lohnklassen angehoben. Für die Gewerkschaften ist dies ein Erfolg.»
Die Übergang hatte das BAZG ursprünglich auf den 1.1.2026 gesetzt, wenn das gesamte Personal weitergebildet und die technischen Anpassungen abgeschlossen sind. Damit werden die beiden Berufsgruppen der Grenzwächter:innen und der Zollfachleute ins neue Berufsbild «Fachspezialist Zoll und Grenzsicherheit» mit derselben Lohnklasse 17 zusammengelegt.
Garanto kritisierte, dass die ersten Grenzwächter:innen schon ab August 2023 mit der Ausbildung «Allegra» die Qualifikationen als «Fachspezialisten Zoll und Grenzsicherheit» erlangen, also die Bedingungen für die Lohnklasse 17 erfüllen, sie aber teils über zwei Jahre später erst honoriert bekommen. Das war für die Gewerkschaften inakzeptabel.
Unterschiedliche Übergangsfristen: 2028 für die Zollfachleute
Andererseits bedeutet die Transformation des Berufsbildes für die heute hochspezialisierten Zollfachleute eine Rückstufung der Lohnklasse von heute 18 auf 17. Garanto bedauert, dass es nicht ohne Verlierer geht. Immerhin konnte die Übergangsfrist hinausgezögert werden. Mit der Lohngarantie wird der Lohn am 1.1.2030 bzw. 2033 angepasst.
Lösungen für Assistent:innen und Revisor:innen wurden noch nicht beschlossen. Garanto wird alles daran setzen auch für diese betroffenen Berufsgruppen eine akzeptable langfristige und gute Übergangslösung zu erreichen.
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