Rentenalter 65 GWK / Gleichbehandlung mit den Instruktoren!
Der Entscheid des Bundesrates zur kurzen Übergangsfrist für Rentenalter 65 sitzt uns noch in den Knochen.
Garanto ergriff die Gelegenheit am SGB-Kongress nach dem Auftritt von BR Alain Berset, diesem unser Missfallen auszudrücken. Berset zeigte Verständnis gegenüber unseren Bedenken. Er forderte Garanto auf, direkt ans EFD zu gelangen. Gemäss seinen Worten wurde an der Sitzung vom 30. November nicht mehr gross diskutiert, sondern rasch entschieden worden, Garanto erhielt Kenntnis von der kurzen Übergangsfrist, sprach sich jedoch bei jeder Gelegenheit für die minimal Lösung 45/18 aus und dass eine schlechtere Lösung kein gangbarer Weg sei. Die Rolle die der Oberzolldirektor in dieser Angelegenheit eingenommen hat ist uns leider nicht bekannt. Hat er sich auch für jüngere Grenzwächter eingesetzt?
Das VBS hat am gleichen Tag viel ausführlicher kommuniziert. Wir fordern deshalb Gleichbehandlung.
Das heisst
- 23 Dienstjahre inkl. Grundausbildung
- Eine Entschädigung für die verlängerte Lebensarbeitszeit
Es wird maximal eine halbe Überbrückungsrente (rund 70'500 Franken) ausbezahlt, weil künftig bei einer vorzeitigen Pensionierung durchschnittlich nur noch 50 Prozent der Kosten der Überbrückungsrente durch den Arbeitgeber getragen werden. Die Berechnung soll gewichtet nach Dienstjahren erfolgen. Mit 22 Dienstjahren muss der maximale Betrag ausgerichtet werden, für jedes fehlende Dienstjahr soll die Kürzung 4,5 Prozent betragen.
- Zusätzliche Kompensationstage als ein Beitrag zur besseren Vereinbarkeit von Privat- und Berufsleben und für die erhöhten physischen und psychischen Belastungen
- Das Garanto will von Anfang in die Arbeiten, das heisst die Revision der VPABP miteinbezogen werden.
Diese Forderungen werden wir heute noch dem EFD vorlegen.
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