Vereinbarkeit von Familie und Beruf: Wir machen vorwärts!
Vor genau einem Jahr hat die Verhandlungsgemeinschaft der Bundespersonalverbände die Kampagne zur Vereinbarung von Beruf und Familie gestartet. Im Zentrum standen acht Forderungen, die auf dem Ergebnis einer Umfrage basieren. In dieser kristallisierte sich heraus, dass vom Bundespersonal die Möglichkeit von Home-Office und die Anerkennung von Arbeit auf dem Arbeitsweg als Arbeitszeit sowie ein Rückkehrrecht zum alten Arbeitspensum im Zusammenhang mit Kinderbetreuungspflichten als vordringliche Anliegen gesehen werden. Weiter punktete auch die Forderung nach einem viermonatigen Betreuungsurlaub für kranke Angehörige.
Der Betreuungsurlaub wird nun wohl bald ins «Bundesgesetz über die Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenpflege» einfliessen. Das neue Gesetz regelt die Lohnfortzahlung bei kurzen Abwesenheiten und schafft einen bezahlten Betreuungsurlaub für Eltern von schwer kranken oder verunfallten Kindern. Am 22. Mai 2019 hat der Bundesrat die Botschaft ans Parlament überwiesen. Unserer Forderung wird damit teilweise Folge geleistet.
Gespräche mit der Bundesverwaltung
Im November 2018 war die Übergabe des Forderungskataloges an den obersten Personalchef BR Ueli Maurer anlässlich einer öffentlichen Veranstaltung in Bern mit diversen Vertreterinnen aus der Privatwirtschaft erfolgt. Diesen Frühling haben wir nun unseren Forderungskatalog mit der Chefin des EPA diskutiert. Unser Ziel war, die Hauptforderungen verbindlich zu regeln, das heisst in der Bundespersonalverordnung zu verankern. Dabei stellte sich die Chefin des EPA auf den Standpunkt, dass für Home-Office wie die Anerkennung von Arbeit auf dem Arbeitsweg als Arbeitszeit bereits Instrumente vorhanden seien. Im Gespräch zwischen Vorgesetzten und angestellter Person könnten einvernehmliche Lösungen gefunden werden. Für das Rückkehrrecht ist ein Modell angedacht, das dieses innerhalb einer bestimmten Frist garantiert und in die nächste Revision der BPV einfliessen soll.
Erfolg der Personalverbände
Die VGB zeigt sich insgesamt zufrieden mit dem Erreichten. Die Forderungen haben das wichtige Thema Vereinbarkeit wieder in den Fokus gerückt. Die öffentliche Veranstaltung im Herbst 2018 hat gezeigt, dass die Bundesverwaltung sich zwar nichts vorwerfen lassen muss, aber durchaus Verbesserungspotenzial vorhanden ist. Mit der möglichen Verankerung eines Rückkehrrechtes kann die Bundesverwaltung eine Pionierrolle innerhalb der öffentlichen Verwaltungen einnehmen. Dies dank der aktiven Personalverbände Garanto, PVB, VPOD und PVfedpol.
Die EZV ist offen gegenüber Teilzeit und Teilzeitmodellen wie das Interview mit einer Zollexpertin, welche Jobsharing praktiziert, zeigt (vgl. S. 2). Am meisten Nachholbedarf hat wohl das GWK. Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie bei sehr unregelmässiger Arbeitszeit ist eine besondere Herausforderung, wie ein Mitglied schreibt. In der nächsten Ausgabe wollen wir über den Tellerrand schauen, wie die Polizeikorps im angrenzenden Ausland mit der Vereinbarkeitsproblematik umgehen. Zudem werden wir ein vorbildliches Modell der Region I vorstellen.
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