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05.12.2022

Personalverbände haben eine Verbesserung beim Teuerungsausgleich erreicht

An der dritten Lohnverhandlungsrunde haben sich die Personalverbände und Bundesrat Ueli Maurer auf einen Teuerungsausgleich von 2,5% für das Bundespersonal sowie auf weiterführende Gespräche im nächsten Jahr geeinigt. Der Bundesrat hat dieses Verhandlungsergebnis soeben bestätigt.

Die Ausgangslage für die Verhandlungen war schwierig: Einerseits stehen die Bundesfinanzen aktuell unter zunehmendem Druck. Andererseits waren die Erwartungen der Angestellten angesichts der hohen Teuerung (Prognose 3.0%) und der Erhöhung der Krankenkassenprämien (durchschnittlich um 6.6%) berechtigterweise gross. Zudem sind die Arbeitslosenzahlen so niedrig wie seit 20 Jahren nicht mehr und der Bund muss auch in Zukunft gut qualifiziertes Personal rekrutieren können.

Mit den nun vereinbarten 2.5% konnte ein Kompromiss ausgehandelt werden, der angesichts dieser Ausgangslage zufriedenstellend ist und der deutlich höher liegt, als die im Voranschlag 2023 für die Teuerung eingestellten Mittel. Es ist allerdings klar, dass die noch nicht ausgeglichene Teuerung nächstes Jahr nachgewährt werden muss: Wenn die Teuerung nicht gewährt wird, bedeutet dies faktisch eine Senkung der Kaufkraft der Angestellten des Bundes. Die Sozialpartner haben entsprechend vereinbart, dass die Gespräche dazu im nächsten Jahr weitergeführt werden.

Den Teuerungsausgleich haben sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundes redlich verdient, die nach Corona nahtlos mit den nächsten Herausforderungen wie der Fluchtbewegung aus der Ukraine und der Vorbereitung auf eine mögliche Energiekrise konfrontiert sind.

Achtung: Alle die wegen einer Vertragsänderung in der Lohngarantie sind bekommen gemäss Art. 52a Abs 2 BPV keinen Teuerungsausgleich und erhalten auch keine Lohnentwicklung.

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