01. April 2020 / Merkblätter

Sozialplan

Das Zentralsekretariat wurde in jüngster Zeit immer wieder mit Fragen rund um den Sozialplan der Bundesverwaltung konfrontiert. Es wird befürchtet, dass dieser bei der Transformation der EZV nicht zum Tragen kommt, da die Anwendung erst bei 5 betroffenen Personen erfolgt. Das steht so im Sozialplan, aber das Individuum, das von einer Reorganisation oder Umstrukturierung betroffen ist, wird nicht schlechter gestellt. Denn der Sozialplan ist im Wesentlichen eine Zusammenfassung einzelner Gesetzesparagraphen der Bundespersonalverordnung.


Zusammenfassung

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