01. April 2020 / Merkblätter
Sozialplan
Das Zentralsekretariat wurde in jüngster Zeit immer wieder
mit Fragen rund um den Sozialplan der Bundesverwaltung konfrontiert. Es wird
befürchtet, dass dieser bei der Transformation der EZV nicht zum Tragen kommt,
da die Anwendung erst bei 5 betroffenen Personen erfolgt. Das steht so im
Sozialplan, aber das Individuum, das von
einer Reorganisation oder Umstrukturierung betroffen ist, wird nicht schlechter
gestellt. Denn der Sozialplan ist im
Wesentlichen eine Zusammenfassung einzelner Gesetzesparagraphen der
Bundespersonalverordnung.