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Das Zollgesetz wäre beinahe noch am Schnaps gescheitert

Das Zollgesetz ist jetzt unter Dach und Fach. Die definitive Einführung dürfte noch auf sich warten, weil zuerst die Verordnungen zum Gesetz definiert und den letzten Spiessrutenlauf durch die betroffenen Ämter und interessierten Kreise auf sich nehmen müssen. Bis zum offiziellen Inkrafttreten gilt das alte Zollgesetz.

 

Nationalrat und Ständerat haben sich geeinigt. Das neue Zollgesetz ist angenommen. Anfang Juni befanden die beiden Räte in sehr kurzen Debatten noch über die letzten Details und Differenzen, am 20. Juni haben sie das Zollgesetz an den Schlussabstimmungen verabschiedet. Es beginnt eine Phase der letzten Vorbereitungen, die sich noch ein Jahr oder mehr hinziehen könnte, bevor das Gesetz tatsächlich in Kraft tritt.

 

Ständerat störte sich an der Besteuerung von Spirituosen

Das Zollgesetz wäre im Ständerat an der Schlussabstimmung fast noch gescheitert wegen der Besteuerung von Spirituosen, die vom Alkoholgesetz ins Zollgesetz verschoben worden ist. Das passte der Spirituosenbranche nicht. EFD-Chefin Karin Keller-Sutter sehnte sich jedoch den Abschluss dieses dreijährigen Spiessrutenlaufs des Entwurfs durch das Parlament dermassen herbei, dass sie mit einer Art Versprechen den Ständerat für sich gewann: Wenn der Ständerat dem Zollgesetz zustimmt, würde die Besteuerung von Spirituosen auch geregelt. Normalerweise bräuchte es hierfür einen formellen Antrag im Parlament, eine formelle Abstimmung. Ob das staatsrechtlich nachvollziehbar ist oder vielleicht ein Präzedenzfall werden könnte für künftige umstrittene Monstergesetz-Abstimmungen, das werden wohl Staatsrechtler und vielleicht die Politikwissenschaft analysieren.

Was ist das für ein Gesetz, das nur dank eines Tricks zustande kommt, der an die Entfesselungskünste des berühmten Zauberers Houdini erinnert? Das Garanto Magazin konnte aufgrund des Redaktionsschlusses nicht in Erfahrung bringen, wie die Spirituosenbranche oder die Staatsrechtler darüber denken. Letztlich steht formell fest: Das Parlament hat das Gesetz verabschiedet.

 

Keller-Sutter hat ganze Arbeit geleistet, um das Zollgesetz durchzubringen

Es gibt jedoch zu denken, dass zwei energische Eingriffe von Keller-Sutter schon nötig gewesen waren, um das Gesetz zu retten: Zuerst die Bildung der Arbeitsgruppe Hofmann im Frühjahr 2023, um die krassesten Mängel des Gesetzesentwurfs zu beseitigen; Wochen später verhinderte sie mit einem leidenschaftlichen Plädoyer im Nationalrat den Rückweisungsantrag der Kommission für Wirtschaft und Abgaben. Die gewitzte Schnapssteuer-Idee vom 20. Juni 2025 musste auch noch sein. Ob die Verordnungen die Fehler in der Architektur des Gesetzes noch verschleiern oder beseitigen können, wird nur die Zukunft zeigen.

 

Jetzt sind die Verordnungen zu definieren

Es ist anzunehmen, dass in den nächsten Monaten die Ämter die Umsetzung im Detail diskutieren und die Verordnungen definieren. Es gibt fiskalische, sicherheitspolitische und andere Fragen zu klären. Die Verordnungen werden wiederum den Ämtern und Departementen, Kantonen, Verbänden und vom Zollgesetz betroffenen Kreisen für eine letzte grosse Vernehmlassung zur Mitwirkung vorgelegt. Hier dürfte Garanto als Vertreter des BAZG-Personals wieder gefragt sein.

Da die Vernehmlassungen voraussichtlich weit mehr Zeit als gewöhnlich benötigen könnten, und vielleicht bereits intern beschlossene Lösungen im Rahmen von DaziT angepasst werden müssen, kann sich das offizielle Inkrafttreten des Zollgesetzes Monate, wenn nicht gar Jahre, hinziehen.

 

Marco Benz ist neuer stellvertretender BAZG-Direktor

Ob und inwiefern die Zollverordnungen und die damit verbundene Vernehmlassung mit der neulich publizierten Ernennung von Marco Benz als stellvertretenden Direktor des BAZG ab dem 1. Juli zusammenhängen, konnte die Redaktion bei Redaktionsschluss nicht ermitteln. Es ist naheliegend, dass Benz als Zollspezialist eine tragende Rolle einnehmen wird, um den letzten langen Akt des Zollgesetz-Dramas abzuschliessen.

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