Das Gesetz birgt weiter Konfliktpotenzial
Das neue Gesetz, in Form des BAZG-VG, hat einen Rahmencharakter. Das bedeutet, dass es nicht zur Zollbelange regelt, sondern zum Beispiel auch noch Mehrwert-, Tabak-, Alkohol- und Mineralöl-steuerrechtliche Bestimmungen enthält.
Diese wurden dazu aus den Abgabenerlassen gestrichen und es wurde versucht, sie im neuen Gesetz zu regeln. Das BAZG-VG betrifft damit neu nicht nur Zollverfahren an der Grenze, sondern auch verschiedenste Branchenverfahren, und die anzuwendenden Bestimmungen werden auf mehr Erlasse als bisher verteilt.
Das neue Gesetz, in Form des BAZG-VG, hat einen Rahmencharakter. Das bedeutet, dass es nicht zur Zollbelange regelt, sondern zum Beispiel auch noch Mehrwert-, Tabak-, Alkohol- und Mineralöl-steuerrechtliche Bestimmungen enthält.
Diese wurden dazu aus den Abgabenerlassen gestrichen und es wurde versucht, sie im neuen Gesetz zu regeln. Das BAZG-VG betrifft damit neu nicht nur Zollverfahren an der Grenze, sondern auch verschiedenste Branchenverfahren, und die anzuwendenden Bestimmungen werden auf mehr Erlasse als bisher verteilt.
Herausforderungen bei der Durch- und Umsetzung
Der Rahmencharakter sorgt also dafür, dass vieles schneller, «agiler» und «dynamischer» auf Verordnungsebene oder Richtlinienstufe geregelt werden kann. Was sich auf den ersten Blick sogar wünschenswert anhört, bedeutet im zweiten Moment allerdings nicht zu unterschätzende Nachteile für beide Seiten des «Schalters». Zum einen entsteht Streitgefahr, weil die vereinten und daher bewusst schwammig festgehaltenen Bestimmungen mehr Interpretationsspielraum zulassen. Zudem, wenn Bestimmungen schnell ändern, weiss man eher nicht mehr, was nun eigentlich gilt oder galt.
Die Suche nach der richtigen und geltenden Bestimmung wird erschwert. Diese Herausforderung wird zum Beispiel bei nachträglich festgestellten Unstimmigkeiten offensichtlich. Hat eine Bestimmung über Jahre zurück öfters geändert, ist nun die Frage, ob und wann rückwirkend betrachtet gegen welche Bestimmung von welchem Erlass verstossen wurde.
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