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Zollverordnung wurde angepasst

Am 7.2.2023 wurden den Personalverbänden anlässlich der Aussprache mit BAZG-Verantwortlichen neue Rules of Engagement ROE (Einsatzregeln 360°) für eine Stellungnahme präsentiert. Garanto kritisierte, dass die Mobilen Einsätze von Zollfachleuten nicht einfach aus Art. 228 der Zollverordnung abgeleitet werden können. Daraufhin erarbeiteten die Personalverbände unter Leitung von alt Regierungsrat Urs Hofmann einige Vorschläge zur Anpassung der ZV, um mehr Rechtssicherheit für die Mitarbeitenden bis zum Inkrafttreten des neuen BAZG-VG zu schaffen. Das BAZG hat diese Vorschläge in konkrete Anpassungen der Zollverordnung umgesetzt, welche nun vom Bundesrat am 22.12.2023 verabschiedet wurden.

 

  • Damit eine klare gesetzliche Grundlage für den Gebrauch von Schusswaffen für Zollfachleute im Rahmen der gemischten Einsätze besteht, wurden die Artikel 228,229 und 232 der ZV präzisiert und ergänzt.
  • Die neuen Bestimmungen gelten als Übergangsregelung bis zur Verabschiedung des BAZG-VG.
  • Nochmals bekräftigt wird, dass das Waffentragen eine freie Entscheidung ist und keine beruflichen Nachteile mit sich bringt.

 

Die revidierte Zollverordnung tritt am 1. Februar 2024 in Kraft. Die Rules of Engagement werden in der Folge ebenfalls angepasst. Garanto kann dazu noch Stellung nehmen.

 

Die ausführlichen Erläuterungen findet ihr im exklusiven Mitgliederbereich.

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