05. September 2019 / Familie & Beruf
Jobsharing – Eine Stelle für zwei
Jobsharing – oder zu Deutsch Arbeitsstellenteilung – ist eine besondere
Arbeitsform, bei der sich zwei Personen eine Vollzeitstelle teilen. Im
Unterschied zur Teilzeitarbeit basiert das Jobsharing auf einem speziellen Arbeitsvertrag,
mit welchem die beiden Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber gemeinsam Verantwortung
tragen. Zu den wichtigsten Voraussetzungen beim Jobsharing gehört das Vertrauensverhältnis,
das die Mitarbeiter gegenseitig aufbauen müssen, um sich ihre Arbeit
bestmöglich teilen zu können.
Eines der Hauptziele der geteilten Arbeit ist es, dank Flexibilität und autonomer Aufgabenteilung, Privatleben und Arbeit besser unter einen Hut zu bringen. Im Zeitalter der Digitalisierung bietet auch die Eidgenössische Zollverwaltung diese Arbeitsform an. Wir haben mit Patrizia Baumgartner, Dienstchefin in Chiasso-Strada und Mitglied der Geschäftsprüfungskommission von Garanto, gesprochen. Sie arbeitet im Jobsharing.