31. Januar 2019 / News

Unangemessener Entscheid

Ein Kommentar zur Erhöhung des Rentenalters für das GWK


Am 28. Juni 2017 hat der Bundesrat beschlossen, dass für die von der VPABP erfassten Mitarbeitenden künftig das Rentenalter 64 bei den Frauen und 65 bei den Männern gelten soll. Diese Erhöhung des Rentenalters bringt eine Anpassung der Laufbahnkonzepte mit sich. Die entsprechenden Arbeiten sollen nach Auffassung des Bundesrates bis Ende 2019 abgeschlossen werden.


Mit dem gleichen Beschluss hat der Bundesrat das EFD beauftragt, bis Mitte 2018 zu klären, unter welchen Bedingungen und bis wann eine neue Regelung zur Pensionierung für neueintretende Mitarbeitende eingeführt werden kann.


Diesem Entscheid kam das EFD nach und präsentierte den Kompromissvorschlag 45 Jahre /18 Dienstjahre, das in enger Zusammenarbeit mit dem EDA und dem VBS erarbeitet wurde. Nun hat der Bundesrat jedoch entschieden, die Übergansfrist auf ein für Garanto nicht hinnehmbares Ausmass zu verkürzen.

Für die Grenzwächter ist dies eine weitere Verschlechterung des Arbeitsverhältnisses. Bisher wurden ihnen immer wieder beschieden, dass sie mit ihrer Lohneinreihung zufrieden sein sollten, da sie ja immerhin früher in Rente gehen können und überdies auch Anrecht auf eine Dienstwohnung haben. Was ist jetzt von alldem geblieben?


Zähneknirschend nehmen wir diesen Entscheid des Bundesrates zur Kenntnis, fordern aber unseren Arbeitgeber auf, als Kompensation die Einreihung der Löhne nach oben anzupassen: Insbesondere die Anfangslöhne der Grenzwächter müssen erhöht werden! Auch darf auf keinen Fall vergessen werden, die Arbeitsbedingungen und die Arbeitsmittel so anzupassen, dass ein längeres Arbeiten ohne Gesundheitsbeeinträchtigung tatsächlich möglich ist.

Von Bund und Parlament fordern wir, auf Sparmassnahmen zu verzichten und der Zollverwaltung die nötigen Mittel zur Verfügung zu stellen, damit diese die nötigen Strukturanpassungen und Änderungen auch durchführen kann.


In gewissen Kreisen werden ja das Engagement der Grenzwächter sowie ihre Leistungen in einem nicht gerade alltäglichen Umfeld immer wieder hoch gelobt. Das Parlament sollte sich jedoch auch einmal die Frage stellen, welche Tätigkeit und Einsatzbereitschaft wir von einem Grenzwächter legitimerweise verlangen können, wenn sein Einkommen diesen in keiner Weise gerecht wird.


Roland Liebi, Zentralpräsident Garanto

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