12. Juli 2023 / News

Vereinbarung abgeschlossen: Keine beruflichen Nachteile für jene, die sich gegen das Tragen der Schusswaffe entscheiden

Das BAZG hat in einer schriftlichen Vereinbarung mit den Sozialpartnern festgehalten, dass der Verzicht auf das Tragen der Waffe keine beruflichen Nachteile nach sich ziehen darf. Diese Vereinbarung ist auf Initiative der Garanto-Sektion Schaffhausen zustande gekommen, die an der DV 2022 einen entsprechenden Antrag eingereicht hatte, dem die Delegierten gefolgt waren. Letztes Jahr stiess dieses Anliegen bei den BAZG-Verantwortlichen noch auf grossen Widerstand. Aber dieses Jahr ist eine neue Dynamik entstanden. Das Anliegen stiess nun auf fruchtbaren Boden und ein erfolgreicher Prozess startete.


Das Resultat der Verhandlungen Ende Juni lässt sich sehen:


  • Garantie der Freiwilligkeit
  • Betroffene Revisor:innen und Zollfachleute werden explizit gefragt, ob er/sie sich mit der Schusswaffe ausrüsten will
  • keine Nachteile in Bezug auf Lohn, Funktion oder Karrieremöglichkeit
  • Betroffenen wird eine Funktion angeboten, und falls notwendig einen Arbeitsort innerhalb derselben Region respektive in erträglicher Distanz.
  • unbefristete Dauer dieser Vereinbarung.

Wir danken Thomas Zehnder und Isabella Emmenegger für die engagierte Aufnahme und Umsetzung unseres Anliegens.


Die Vereinbarung kann hier heruntergeladen werden.

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