Zollgesetz im Nationalrat: widersprüchliche Entscheide
Am 6. März wurden sämtliche Anträge aus der WAK debattiert und entschieden. Die vorläufige Bilanz zu ausgewählten Themen findet ihr hier.
Anmeldung der Waren
Das Parlament ist dem Mehrheitsantrag gefolgt, wonach nur noch zollpflichtige Waren, die ein – oder ausgeführt werden, angemeldet werden müssen. Aber das gleiche Parlament hat auch entschieden, dass das BAZG die Mehrwertsteuer auf sämtliche einzuführenden Waren erheben muss. Es ist zu hoffen, dass der Ständerat diesen Widerspruch im Sinne von Garanto ausmerzt.
Aktivierung und Referenzierung
Das Parlament hat beschlossen der WAK-Mehrheit, welche eine Kann-Formulierung vorschlug, zu folgen. Garanto kann mit dieser Formulierung gut leben.
Den Rahmenaspekt, das heisst neben dem Alkoholgesetz noch weitere Erlasse auszunehmen wurde nicht diskutiert.
Garanto verfolgt den weiteren Prozess mit wachen Augen
Die Debatte war immer wieder geprägt von der Grenzwache, dem GWK, den Zollbeamten. Es ist offensichtlich schwierig sich an die neue Organisation zu gewöhnen. Klar scheint auch, dass sich dieses Gesetzesprojekt noch eine Weile hinziehen wird, wie der ehemalige Präsident der WAK Leo Müller, meinte. In der Diskussion war auch unklar, ob gewisse Entscheide WTO-konform sind. Da muss sich der Ständerat nun darüber beugen und weitere Widersprüche und Unklarheiten unter die Lupe nehmen wie NR Michaud Gigon meinte. Mit der heutigen Abstimmung geht das BAZG-VG in die zweite Kammer. Bereits am 25. März wird die Vorlage des Nationalrates beraten. Garanto beobachtet mit wachen Augen die Debatte.
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