PwC-Studie zeigt: Die Sparmassnahmen des Bundes sind unbegründet
Endlich liegt der Faktencheck vor: Die Interessengemeinschaft Bundespersonal (IGB) begrüsst die Vergleichsstudie von PricewaterhouseCoopers (PwC) durchgeführte Vergleichsstudie «über die Anstellungsbedingungen der Bundesverwaltung, gegenüber dem öffentlichen, halböffentlichen und privaten Sektor».
Die PwC-Studie kommt zum Schluss, dass die Gesamtvergütungen der Bundesverwaltung grundsätzlich mit denjenigen der Vergleichsgruppe vergleichbar sind. Die Studie schliesst mit der Bemerkung «Abschliessend sind somit auch die beobachteten Abweichungen der Gesamtvergütungen von einzelnen Funktionen in der Bundesverwaltung im Vergleich zu der Vergleichsgruppe unter Berücksichtigung von sämtlichen im Rahmen dieser Vergleichsstudie analysierten Anstellungsbedingungen grundsätzlich nachvollziehbar». Das Positionspapier des Luzerner Institutes für Wirtschaft und Politik (IWP), das noch diesen Frühling einen Public Pay-Gap von 12-15-% nachweisen wollte, gehört deshalb in den Papierkorb.
Die Arbeitsbedingungen beim Bund sind zwar gut, aber im Vergleich mit anderen Organisationen und Firmen der Privatwirtschaft ausgewogen. Nur einzelne Funktionen werden beim Bund besser entschädigt als in der Vergleichsgruppe. Gemäss der Studie in der Regel aber nicht signifikant höher – im Unterschied etwa zu den höchsten Kaderfunktionen, welche beim Bund deutlich tiefer entlöhnt werden als in der Vergleichsgruppe. Auch bleibt zu berücksichtigen, dass sich der Bund mit einer 41.5 Stundenwoche, bei der Arbeitszeit im oberen Bereich befindet.
Die PwC-Studie zeigt klar auf, dass alle Angriffe auf das Bundespersonal, dem politisch motivierten Fahrplan des bürgerlichen geprägten Parlamentes entspricht. Diesen Angriffen, welche in den letzten Monaten immer auf den Positionspapieren des IWP-Institutes fussten, wurden mit der PwC-Vergleichsstudie nun jegliche faktenbasierte Basis entzogen.
Daher ist es vollends unverständlich und entbehrt jeglicher Faktenlage, dass der Bundesrat gerade jetzt beim Personal im Bereich Besoldung und Arbeitsbedingungen bis 2028 100 Millionen einsparen will und in der PwC-Vergleichsstudie einen «gewissen Handlungsspielraum für einen ‹Beitrag des Bundespersonals› zur Entlastung des Haushalts» sieht.
Aufgrund der vorliegenden Datenlage ist dieser Entscheid des Bundesrates nicht nachvollziehbar und schlicht nicht zu begründen. Damit würde er nicht nur eine Schwächung der Arbeitsbedingungen beim Bundespersonal, sondern allgemein die Schwächung einer gut funktionierenden Bundesverwaltung herbeiführen und weiter auch die Konkurrenzfähigkeit der Bundesverwaltung auf dem Arbeitsmarkt schmälern.
Die IG Bundespersonal fordert den Bundesrat daher auf, den nicht nachvollziehbaren Bundesratsentscheid bei Besoldung und Arbeitsbedingungen 100 Millionen Franken zu sparen, zurückzuziehen. Ein Abbauprogramm, das vorsieht, insgesamt 300 Millionen Franken im Eigenbereich zu sparen, bedroht tausende Arbeitsplätze in der Bundesverwaltung. Es kann nicht ohne Konsultation der Betroffenen verordnet werden. Daher fordert die IG Bundespersonal den Bundesrat auf, das eidgenössische Personalamt (EPA) zu beauftragen, eine solche Konsultation zu organisieren und dem Personal die Möglichkeit zu geben alternative Sparmöglichkeiten dem Bundesrat und dem EPA zu unterbreiten.
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