21. Dezember 2023 / News

Drei Einwände zum BAZG-VG Version WAK vom 24.11.2023

Die WAK hat die Totalrevision des Zollgesetzes Ende November fertig beraten. Garanto weiss aus den Medienmitteilungen, was hauptsächlich beschlossen wurde und hat diese Entscheide unter die Lupe genommen.


Gemäss Medienmitteilung der WAK-N vom 30. August 2023 wurde eine Bestimmung aufgenommen, die besagt, dass nur noch Waren angemeldet werden müssen, die den Zollabgaben unterliegen und bei denen keine nichtzollrechtlichen Erlasse zur Anwendung kommen. Damit verbunden wäre eine Systemänderung bei der Mehrwertsteuer (Bezugssteuer). Im übertragenen Sinn bedeutet dies, dass sich bei einer Billetkontrolle im Zug beim Bahnpersonal nur noch diejenigen freiwillig melden müssen, die kein Ticket haben, alle anderen bleiben unbehelligt. Was bereits in diesem Beispiel grotesk wirkt, würde nun im grenzüberschreitenden Warenverkehr Tatsache. 


Garanto meint, der Verzicht auf die Zollanmeldung provoziert ein Datenloch. Dieses gefährdet zum einen die Digitalisierung und zum anderen ermöglicht es den schwarzen Schafen dies auszunutzen und ohne Bestrafung davon zu kommen. Das Datenloch ist zugunsten der Digitalisierung und für die rechtschaffenen Wirtschaftsbeteiligten zu verhindern. Das kann nur erreicht werden, wenn weiterhin alle Waren angemeldet werden müssen. Zu Ende gedacht wären mit diesem «Geistesblitz» nach Auffassung von garanto auch keine Vereinfachungen verbunden. Das Gegenteil würde erreicht (internationale Verfahren, zusätzliche Triage, nachträgliche Erfassung der handelsstatistischen Daten usw.).


Rahmenaspekt schafft unnötige Standardisierung über die Zollveranlagung hinaus


Die Verfahren zur Besteuerung nach MinöStG, TabakG, AlkG sind nach geltendem Recht vom eigentlichen Zollgesetz weitgehendst unabhängig und branchenspezifisch gelöst. Mit dem BAZG-VG soll dies ändern. Die betroffen sind die Alkohol-, Mineralöl- und Tabakbranche. Der Rahmenaspekt im BAZG-VG zwingt nun diese Branchen, sich künftig immer auf einen gemeinsamen Nenner zu einigen. Die WAK-N hat aus diesen Gründen beschlossen, das Alkoholgesetz aus der Totalrevision des Zollgesetzes zu streichen.


Garanto meint, nicht nur das Alkohol-, sondern auch die Mineralölsteuer- und Tabakgesetzgebung ist von der Totalrevision des ZG durch das BAZG-VG auszuschliessen. Die breite Standardisierung durch das BAZG-VG ist für die Wirtschaft möglichst zu vermeiden.


Die agile und dynamische grenzüberschreitenden Logistik wird durch den Zwang zum Referenzieren und Aktivieren massiv bedroht


Jede Sendung/Ware muss vor der Aktivierung durch den Deklaranten oder den Transportverantwortlichen mit dem Transportmittel referenziert werden, mit dem die Sendung die Grenze überschreiten wird. Die geplanten Bestimmungen im BAZG-VG bestimmen grob gesagt, dass dem Deklaranten durch Art. 17, 18, 19 in Verbindung mit Art. 20 BAZG-VG das Recht entzogen wird, selbst zu bestimmen wann seine Warenanmeldung für ihn rechtsverbindlich wird. Diese soll künftig automatisiert, wenn das referenzierte Transportmittel die Grenze passiert, entstehen.


Garanto meint, für die heutige Logistik ist Zeit Geld und jeder cm Ladefläche zählt. Dazu benötigt sie operativ Agilität. Die Camions müssen flexibel beladen, umgeladen oder entladen werden können. Diese Flexibilität und Agilität in der Logistik wird durch die Pflicht zur Referenzierung der Ware mit dem Transportmittel stark eingeschränkt oder sogar verunmöglicht.


Garanto wird die Druckfahne der WAK-Entscheide, welche Anfang Januar publiziert wird, genau studieren und die Auswirkungen auf das Personal, die Arbeitsplätze und die Transformation thematisieren.


Das Geschäft ist voraussichtlich in der Frühlingssession im März 2024 im Nationalrat behandelt.

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