14. September 2023 / News

Nun schlägt die Stunde der Lobbyisten

Kommentar zu den Beschlüssen der WAK-N zum Zollgesetz


Ernest Hemingway bezog sich in seinem Roman auf die Verantwortung, die jeder einzelne in der Gemeinschaft trägt. Und Gleiches erwarten wir auch von unseren gewählten Vertretern im Parlament.


Obwohl die vorbereitenden Kommissionen unmissverständlich zum Ausdruck brachten, dass der vorliegende Entwurf zum neuen Zollgesetz nicht behandelbar sei, und nachdem das Parlament wider besseren Wissens auf das neue Zollgesetz und dessen Ausarbeitung eintrat, schlägt nun die Stunde der Lobbyisten.


So komplex und fragil das Zollrecht im Gesamtkontext ist, so einfach und simpel muten nun die ersten Vorschläge der WAK-N dazu an.


So gibt es zum Beispiel im Zollrecht den einfachen Grundsatz, dass sämtliche Waren, die physisch über die Grenze gebracht werden, wenn auch in verschiedenen Formen, angemeldet werden müssen (nicht können),


Und so heisst also einer der Vorschläge der WAK-N:

«Ausserdem soll bei nicht-zollpflichtigen Waren auf die Warenanmeldung verzichtet werden können».


Ist es die Idee der WAK-N, dass wenn kein Zoll (fiskalisch) anfällt, auf die Deklaration verzichtet werden kann?


Warum nicht? fragt sich der Laie.


Konkret würde dies jedoch bedeuten, dass die Risikoanalyse sowie risikogerechte Kontrollen unmöglich würden, die Strafverfolgung ebenso und eine verlässliche Statistik für Staat, Kantone, Forschung, Wirtschaft und viele mehr zukünftig unweigerlich aufgrund von Schätzungen und Annahmen erfolgen müssten.


Die Sicherheit der Schweizer Bevölkerung wäre gefährdet, denn nicht alles, was in die Schweiz geliefert wird, entspricht den Vorschriften und Vorgaben der Schweizer Gesetzgebung. Schon heute erfolgen Kontrollen risikogerecht, aufgrund der Angaben in der Anmeldung.


So ist zum Beispiel Vieles in der sogenannten Paketflut nicht zollpflichtig und würde damit ohne Hindernisse in die Haushalte und auf dem Markt gelangen. Fälschungen, gefährliche Gegenstände, verbotene Substanzen, minderwertige und gesundheitsgefährdende Produkte aus aller Welt, Waffen und Imitationswaffen, zweifelhafte Medikamente könnten damit noch ungehinderter in die Schweiz gelangen, da für verlässliche und zielgerichtete Kontrollen die Daten der Anmeldung sowie deren Angaben und Erkenntnisse daraus zukünftig fehlen. Das Erkennen von Trends, Analysen und Prognosen zur Entwicklung der Wirtschaft, des Verkehrs, der Preise, der Herkunft und vieles, vieles mehr wären dann zukünftig nicht mehr möglich oder nur sehr aufwändig und ineffizient zu erstellen.


Sollte dies wirklich die Absicht hinter diesem Vorschlag sein, so würde sich ein gleichzeitiges Beitrittsgesuch zur EU mit anbieten.

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