03. Februar 2020 / Rentenalter 65 GWK

Rentenalter 60 um 6 Tage verpasst

Das erscheint total ungerecht und unfair.

Juristische Abklärungen haben ergeben, dass eine Beschwerde gegen die vom BR geänderte Verordnung (VPABP) nicht möglich ist.

Allenfalls hätte sich eine Möglichkeit ergeben, wenn die Arbeitsverträge auf den 1.1. ausgestellt worden wären. Gespräche mit der EZV führten zu Tage, dass seinerzeit der Arbeitsvertrag auf den 6. Januar ausgestellt wurde, weil die nicht geleistete Arbeitszeit nicht mehr hätte nachgeholt werden können. Es entspricht der gängigen Praxis der EZV.

Garanto hat alles versucht. Bedauerlicherweise für die Betroffenen muss der Entscheid akzeptiert werden. Garanto kann den Ärger und den Frust über den bundesrätlichen Entscheid gut nachvollziehen und weiss, dass die hohe Entschädigungssumme, welche die AdGWK erhalten, nicht gegen allfällige gesundheitliche Folgen aufgewogen werden kann.

Im Rahmen der Zusammenführung von Zoll und GWK wird sich Garanto für

Arbeitserleichterungen ab Alter 50 einsetzen und speziell auf jene hinweisen, welche wegen ein paar wenigen Tagen nun bis 62 arbeiten müssen. Dazu haben wir ja bereits Forderungen verabschiedet.

Zentralsekretariat

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