05. Februar 2019 / News

Schutzwestenobligatorium

Die Delegierten stimmten im Mai anlässlich der Delegiertenversammlung dem Antrag der Sektion rhein zu, sich gegen das geplante Obligatorium der Schutzwestenpflicht zu stellen. Deshalb traf sich garanto Anfang Dezember 2018 mit den Herren Noth und Weissleder.


Wir stellten deren Nutzen nicht in Frage. Das ständige Tragen dieser Weste sowie die Interpretation der Weisung der Direktion können jedoch für Missverständnisse bzw. Spannungen zwischen Mitarbeitenden und Vorgesetzten in den Regionen sorgen. Trotz des eineinhalb Stunden dauernden Gesprächs sind wir in dieser brisanten Frage nicht wirklich weitergekommen.


Gesunder Menschenverstand

Im Rahmen des "gesunden Menschenverstands" sollen Ausnahmen möglich sein. Beispielsweise in der Pause, während des Kassendienst oder bei administrativen Arbeiten. Keine Lockerung kommt indes bei gesundheitlichen Problemen in Betracht. In diesen Fällen hat der Mitarbeitende seinen Einsatzleiter zu benachrichtigen; dieser übernimmt dann die Verantwortung. Ein kranker oder verletzte Mitarbeitende sollte laut EZV nicht in der Öffentlichkeit arbeiten. Das ist leichter gesagt als getan. Die EZV möchte sich zu diesem Thema nicht äussern und überlässt es GaraNto, das Personal zu informieren.


Rückenprobleme

Es bleiben jedoch viele Fragen offen. Zum Beispiel Rückenprobleme. Diese gelten als das Übel unserer Zeit und sind weit verbreitet. Was machen Kolleginnen und Kollegen, die z.B. chronisch unter einer Skoliose oder an einem Bandscheibenvorfall leiden? Wir können keine verlässlichen Aussagen über die gesundheitlichen Auswirkungen des Tragens der Schutzweste machen. Aufgrund der Überbelastung – sei wiegt rund 7 kg - erhöht sich das Risiko um den Faktor 4, an einer Gelenkerkrankung zu leiden.

Darüber hinaus ist auch die Alterung zu berücksichtigen. Dabei gibt es keinen Zoll 4.0, auch wenn wir dank den Fortschritten in der Medizin auf zahlreiche Prothesen sowie herkömmliche Rückenoperation zurückgreifen können.

Die Antwort der EZV lautet hierbei: «Die Rückenmuskulatur muss gestärkt werden!» So einfach ist es aber nicht! Für die chronischen Fälle werden laut Herrn Weissleder individuelle Lösungen gesucht. Es ist diesbezüglich keine Kündigung vorgesehen. Aber was geschieht dann mit dem Mitarbeitenden? Dies bleibt nach wie vor sehr unklar.


Extreme Wärme

Auch die Hitze muss berücksichtigt werden. Die meisten Mitarbeitenden arbeiten im Freien ohne Klimaanlage. Wir haben die EZV informiert, dass das SECO Empfehlungen für die Arbeit bei grosser Hitze im Freien herausgegeben hat und es ratsam wäre, sich daran zu orientieren:

(https://www.seco.admin.ch/seco/de/home/Publikationen_Dienstleistungen/Publikationen_und_Formulare/Arbeit/Arbeitsbedingungen/Merkblatter_und_Checklisten/arbeit-bei-hitze-im-freien----vorsicht-.html).

Herr Noth will jedoch keine Vorschriften und Ausnahmeregelungen einführen.


Nur ein Anfang

Dieses Gespräch ist nur ein Anfang. Es konnten noch nicht alle Probleme, die sich im Zusammenhang mit dem langen Tragen der Schutzweste stellen, aufgezeigt werden. GaraNto wird alles Notwendige tun, damit die Dienstvorschriften angepasst werden und die Arbeitsplätze der Kolleginnen und Kollegen erhalten bleiben.


Florent Simonnet, Präsident Sektion Romandie

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