25. Mai 2021 / News

Verschlechterung der Lohngarantie ist unhaltbar

Zum grossen Missfallen von Garanto hat der Bundesrat letzte Woche entschieden, die Lohngarantie ab 55 auf 5 Jahre zu verkürzen. Garanto trat dezidiert gegen diese Verschlechterung ein, da viele Mitarbeitende der EZV wegen der Transformation davon betroffen sind. Wir argumentierten, dass diese Reorganisation für grösste Verunsicherung über die Zukunftsperspektiven sorgt, auch weil es sich um Monopolberufe handelt. Noch hegen wir Hoffnung, im Rahmen der Verhandlungen zum Sozialplan EZV eine Sonderregelung herauszuholen.


Dies ist hoffentlich das Ende einer Reihe von Verschlechterungen rund um die Pensionierung

2013 wurde der Vorruhestand für die Grenzwächter abgeschafft

2017 wurden die Überbrückungsrenten massiv gekürzt, so dass sich eine Frühpensionierung nur noch gut Verdienende leisten können

2019 wurde Rentenalter 65 auch für die Grenzwächter eingeführt.


Was gilt nun:

1. die Lohngarantie für über 55-jährige Angestellte wird auf 5 Jahre reduziert.

2. Angestellte, die am 1.1.2022 (Inkrafttreten dieser Regelung) das 55. Altersjahr bereits vollendet haben, erhalten bei einer Tieferbewertung ihrer Funktion weiterhin eine unbefristete Lohngarantie. Dies gilt für bisherige und zukünftige Tieferbewertungen oder Zuweisungen von tieferbewerteten Stellen.

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