11. Mai 2021 / News

Zivilcourage muss aktiv gefördert werden

Sechseinhalb Jahre nach dem Vorfall sind jetzt die drei an der Rückschaffung beteiligte Grenzwächter von der zuständigen Militärjustiz bestraft worden. Geklagt hatte die Anwältin der Opferfamilie. Sie vertrat die Überzeugung, dass nicht nur der Einsatzleiter zur Rechenschaft gezogen werden müsse, sondern auch diejenigen, die tatenlos zugeschaut hätten.


Da das Urteil nicht öffentlich zugänglich ist, zitieren wir aus einem Artikel, der heute im Tagesanzeiger erscheinen ist. «In dieser Situation hätten die Grenzwächter Zivilcourage entwickeln müssen. Sie hätten nicht mehr auf die hierarchische Organisation abstützen dürfen. Es wäre ihre Pflicht gewesen – auch gegen den Willen des Chefs – medizinische Hilfe anzufordern, befand die Militärjustiz. Weil sie dies nicht getan hatten, wurden die Grenzbeamten im Februar und März zu einer Geldstrafe (…) verurteilt».


Abänderung der Dienstvorschriften

Garanto nimmt dieses Urteil zur Kenntnis. Wir fragen uns, welche Schlüsse die EZV-Führung aus diesem Urteil zieht. Das Urteil muss nach Meinung von Garanto Einfluss auf die Dienstvorschriften haben. Diese müssen im Sinne abgeändert werden, dass in Zukunft Zivilcourage nicht länger als Befehlsverweigerung bestraft wird. Deshalb fordern wir die sofortige Abänderung der Dienstvorschriften.


Förderung von Zivilcourage

Der Mut, humane und demokratische Werte wie Menschenwürde und Gerechtigkeit auch im Dienst zu vertreten muss aktiv gefördert werden. Zivilcourage muss auch ein Thema in der Ausbildung der neuen Aspiranten werden, welche nach den Sommerferien startet. Wir fordern die Aufnahme des Themas Zivilcourage in das bestehende Curriculum.

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