23. Dezember 2022 / Reportage

Was lange währt, wird endlich gut

Die Totalrevision des Zollgesetzes ist nicht mehr auf hoher See, aber auch lange nicht im sicheren Hafen. Noch lange nicht. Das bisher kommunizierte Inkrafttreten auf den 1. Januar 2024 ist weit ausserhalb des Möglichen. Es fehlen noch einige Schritte, bis das Projekt in ein definitives Gesetz gegossen wird. Wie viel Zeit sich die Kommissionen und das Parlament dafür nehmen, ist ungewiss.


Die Mühlen der Schweizer Politik mahlen langsam. Dafür fördert sie normalerweise ausgezeichnete Brote, die nachhaltig und breit abgestützt sind. Bei der Totalrevision des Zollgesetzes (BAZG-VG) mahlen besonders viele Mühlen. Ämterkonsultation, Vernehmlassungsverfahren, Gesetzesentwurf – das alles nahm seine Zeit in Anspruch, bis der Bundesrat am 24. August dieses Jahres die Botschaft verabschiedete.


Nun gelangt die Totalrevision des Zollgesetzes (22.058) in die heisse Phase, nämlich den Beratungen. Diesen Herbst beschäftigten sich gleich drei Kommissionen mit dem Gesetz, weil das Zollgesetz viele Felder der Bundespolitik betrifft.


Die parlamentarischen Beratungen können noch zwei und mehr Jahre dauern

Die nationalrätlichen Kommissionen gaben Mitberichte in Auftrag und installierten Subkommissionen. Federführend ist die Kommission für Wirtschafft und Abgaben (WAK-N); das Geschäft betrifft auch die Sicherheitspolitische Kommission (SiK) und die Finanzpolitische Kommission (FK).


Diese Prozesse werden wegen der gegenseitigen Mitberichte und «dem grossen Diskussionsbedarf», wie die WAK in einer Medienmitteilung vom 15. November 2022 festhielt, frühestens im kommenden April abgeschlossen sein. Erst wenn die Kommissionsarbeit definitiv abgeschlossen ist, geht das neue BAZG-VG in den Nationalrat. Wann das genau geschieht, ist Stand heute nicht vorauszusagen – einzig der theoretisch frühestmögliche Zeitpunkt steht fest: Die Sommersession 2023. Danach geht das Geschäft zurück in die WAK des Ständerats. Die kleine Kammer wird das Gesetz anschliessend beraten.


Es sind noch Wahlen dazwischen

Bis zur Beratung im Ständerat hat der Bundesrat gegenüber Herbst 2022 mindestens zwei neue Mitglieder – es findet auch 2023 eine Gesamterneuerungswahl des Bundesrats statt – und das Parlament wird in den Eidgenössischen Wahlen von Oktober 2023 neu bestellt worden sein. Das heisst: Es wird ein neu zusammengesetzter Bundesrat und ein Parlament in neuer Zusammensetzung die Totalrevision des Zollgesetzes zu ihrem Ende tragen.


Es gibt auch danach noch weitere Stolpersteine für das Inkrafttreten des Gesetzes, eventuell drei an der Zahl. Wenn sich National- und Ständerat nicht einig werden über den definitiven Gesetzestext, folgt ein Differenzbereinigungsverfahren. Bei erfolgter Einigkeit und dem Gesetzesbeschluss gilt noch eine Referendumsfrist von 90 Tagen. Sollte tatsächlich ein Referendum lanciert werden und zustande kommen, müsste die Zollgesetzrevision noch auf den folgenden Abstimmungstermin warten. Im theoretisch schlimmsten Fall endet die Totalrevision in einem Desaster: Im Fall eines erfolgreichen Referendums wäre sie komplett gescheitert. Aus den Mitteilungen der Kommissionen ist aber zu erahnen, dass sie das Zollgesetz mit der gebotenen Vorsicht korrigieren werden, weil «die Notwendigkeit der Vorlage unbestritten» sei, wie die FK im vergangenen Oktober mitteilte.


SiK-N hat Fragen zur Sicherheit und Kompetenzabgrenzung

Die Sicherheitspolitische Kommission (SiK-N) hat sich am 10./11. Oktober das Zollgesetz beraten. Sie hielt dabei fest, dass sich komplexe Fragen zur Sicherheit und zur Kompetenzabgrenzung mit den Kantonen stellen. Darum beschloss sie, eine eigene Subkommission einzusetzen. Die SiK verfasst einen Mitbericht für ihre nächste Sitzung vom 23./24. Januar 2023. Darin formuliert sie Anträge zuhanden der Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-N), die sich im kommenden April mit dem Gesetz beschäftigt. Die sechsköpfige SiK-Subkommission tagte später am 1. November, wo Garanto seine Stellungnahme mit dem Fokus auf sicherheitspolitische Themen präsentierte.


FK will von der WAK die Kosten prüfen lassen

Die Finanzkommission des Nationalrats (FK-N) behandelte das BAZG-VG am 13. Oktober. Sie verlangte ihrerseits einen Zusatzbericht von der WAK-N für ihre anschliessenden Sitzungen am 25. Oktober und 14. November in Auftrag, um die Kosten und finanziellen Auswirkungen zu überprüfen. Die FK-N gab zu bedenken, dass «die Umsetzung [des Zollgesetzes] angesichts der schwierigen finanzpolitischen Situation nicht zu höhere als vom Bundesrat veranschlagten Ausgaben führen darf». Zudem habe die Transformation des BAZG erhebliche Auswirkungen auf dessen Immobilien. Also müsse sie sich im Rahmen der Immobilienbotschaft des EFD 2023 damit befassen.


WAK nimmt die Arbeit im April 2023 wieder auf

Die WAK-N tagte am 24. Oktober und hörte sich Vertreterinnen und Vertreter der Kantone (Justiz und Polizei), den Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten, Wirtschaftsverbände und Gewerkschaften an. Auch Garanto war eingeladen zum zweiten Termin und durfte den 25 Kommissionsmitgliedern die Analyse seines Zentralvorstands vorstellen. Die WAK-N beschloss in ihrer folgenden Sitzung vom 15. November, auf die Totalrevision des Zollgesetzes einzutreten.


Nun wartet die WAK auf den erwähnten Mitbericht der SiK im kommenden Januar. Dann berät sie da Gesetz ab dem 3./4. April 2023 wieder. Es ist gut möglich, dass die WAK den nach ihren Worten «grossen Diskussionsbedarf» auch auf ihre darauffolgende Sitzung (22./23. Mai) ausdehnen will. Danach ist noch einiges möglich, was die Übergabe des Geschäfts an den Nationalrat verzögern kann.


Soll der Nachrichtendienst Zugriff auf die Daten erhalten?

Auch der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) Adrian Lobsiger hat ein Wort mitzureden, was den Datenschutz im Gesetz angeht. Er warnte im Ämterkonsultationsverfahren von 2021 vor hohen systemischen Datenschutzrisiken. Dabei handelte es sich um Risiken für die Grundrechte von kontrollierten Personen, den Zugriffsrechten verschiedener Personalkategorien auf sensible Datenbanken, aber auch über den Austausch von Daten mit anderen Ämtern und Behörden, darunter namentlich der Nachrichtendienst des Bundes (NDB). Der Bundesrat reagierte teilweise auf die Kritik und präsentierte Ende August einige Korrekturen im Sinne des Datenschutzbeauftragten. Auch Garanto hat punkto Datenschutz Verbesserungen festgestellt.


Unter Vorbehalt des Kommissionsgeheimnisses wollte und konnte Lobsiger in diesem Moment gegenüber dem Garanto Magazin keinen detaillierten Kommentar abgeben. Der EDÖB hat jedoch in der Kommission im Herbst seine Analyse gut darlegen können.


Der EDÖB liess verlauten, dass die neu vorgesehene Möglichkeit, dass der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) auf das Datensystem der Grenz- und Zollpolizei resp. des BAZG zugreifen soll, noch strittig ist. Im heute geltenden Zollgesetz ist dieser Zugriff nicht vorgesehen, weil die ab und zu stattfindende Zusammenarbeit im Rahmen der einzelfallweisen Amtshilfe abgewickelt werden kann. Der Bundesrat hat den Zugriff des NDB im neuen BAZG-VG beibehalten, obwohl er weiss, dass der EDÖB diesen für unnötig und unverhältnismässig hält. Die abweichende Meinung des EDÖB, der sich dagegen wehrt, dass die Sicherheitsbehörden ihre Daten über die Bevölkerung zusammenlegen, bleibt in der Botschaft unerwähnt.


Garanto bleibt dran

Garanto und die verschiedenen Interessengruppen werden also noch Gelegenheit haben, die Entwicklung des BAZG-VG zu beobachten – erstmals öffentlich in der Debatte im Nationalrat im nächsten Jahr. Daraufhin ist nicht auszuschliessen, dass sich auch die ständerätlichen Kommissionen (voraussichtlich 2024/25) die Meinungen und Analysen von Garanto, der Wirtschaft und eventuell des EDÖB anhören. Parallel dazu bleibt Garanto aktiv im Austausch mit interessierten Parlamentsmitgliedern.

Die bisherigen Kritikpunkte von Garanto

Garanto hat das neue Zollgesetz gewissenhaft mitverfolgt und seine Kritikpunkte im Vernehmlassungsverfahren und den Kommissionen einbringen können. Auf die Botschaft des Bundesrats vom 24. August reagierte Garanto mit einer Analyse und einer folgenden Medienmitteilung am 30. August. Der Zentralvorstand hielt in einer Stellungnahme am 25. Oktober die wichtigsten Punkte fest.

In der Medienmitteilung hielt Garanto zunächst fest, dass «die Betroffenen und deren Erfahrung und Wissen in den parlamentarischen Prozess miteinbezogen werden» sollen, wie Präsidentin Sarah Wyss ausdrückte, weil «dieser Einbezug im Vorfeld zu spärlich war». Sprich: Das Personal von Zoll und Grenzwacht, das die Praxis dank seinem Expertenwissen am besten kennt, sollte in gewissen Aspekten der Ausgestaltung des Gesetzes konsultiert werden. Die künftige Struktur des BAZG müsse zudem im Gesetz geregelt werden, wie auch die Bewaffnung des Personalkörpers. Weiter müsse der Gedanke des Service Public im Vordergrund bleiben. Die BAZG-Mitarbeitenden sollen verlässliche Daten erheben und zur Auswertung für Wirtschaft, Volk und Staat zur Verfügung stellen können.

Ein wichtiger Punkt aus Sicht des Personals bleibt die Verunsicherung bezüglich der Bewaffnung und Uniformierung, wie dieses Magazin in den früheren Nummern bereits dargelegt hat. Teile des Personals äussern Sicherheitsbedenken, aber auch Bedenken bezüglich ihrer beruflichen Aufstiegschancen bei Verzicht auf die Schusswaffe.

Nicht weiter verfolgen wird Garanto die Forderung, dass die Wohlfahrtskasse ins Gesetz aufgenommen würde, zumal die vorgesehene Regelung auf Verordnungsstufe ausreiche. Ebenso hat Garanto Verbesserungen im Sinne des EDÖB festgestellt bezüglich der Handhabung der Erhebung von Personendaten. Nach wie vor stellt Garanto jedoch in Frage, ob eine Gesetzesrevision überhaupt notwendig sei, weil das gültige Zollgesetz von 2005 bereits 2016 ergänzt wurde, insbesondere in Bezug auf die Digitalisierung.

Die Gewerkschaft äusserte sich zudem am 4. November zur Abschaffung der Industriezölle. Zentralpräsidentin Sarah Wyss meinte dazu: «Nun, da wir sehen, wie schwerfällig das neue Gesetz BAZG-VG daherkommt, plädieren wir dafür, die Abschaffung Industriezölle mit dem Inkrafttreten des BAZG-VG zu koppeln. Somit kann der Finanzplan entlastet werden.»

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